Endbenutzer-Lizenzvertrag fr die Nutzung von METRAwin 90 im Rahmen einer Firmenstandort-Lizenz

WICHTIG!
Lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfltig, bevor Sie die Software installieren! 

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist ein rechtsgltiger Vertrag zwischen Ihnen als "Lizenznehmer" (entweder als natrliche oder als juristische Person) und der GMC-I Messtechnik GmbH als "Lizenzgeber" (Rechtsinhaberin). Indem Sie die Software installieren, benutzen oder jemandem den Gebrauch der Software erlauben, erklren Sie sich mit den Bestimmungen des Lizenzvertrags und deren Beachtung einverstanden. 

Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden. In diesem Fall muss das gekaufte Programmpaket einschlielich aller zum Lieferumfang gehrenden Teile und dem Kaufnachweis unverzglich an den Lieferanten retourniert werden. Der entrichtete Netto-Kaufpreis wird in voller Hhe erstattet. Nach Anforderung bzw. Mitteilung des Lizenzschlssels (Programm-Freigabecode) ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht mehr mglich.

L I Z E N Z V E R T R A G

1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist das auf dem gelieferten Datentrger (CD-ROM) aufgezeichnete oder von der Homepage des Lizenzgebers heruntergeladene bzw. per E-Mail erhaltene Computerprogramm, sowie mglicherweise dazugehrige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im elektronischen Format, nachfolgend ganzheitlich als "Software" bezeichnet. Die Software umfasst auch smtliche Updates und Ergnzungen zu der ursprnglich gelieferten Software.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Bedienungsanleitung grundstzlich nutzbare Software.
(3) WARNUNG: DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FR EINE VERWENDUNG IN GEFAHRENTRCHTIGER UMGEBUNG ENTWICKELT, IN DER STRUNGSFREIER BETRIEB ERFORDERLICH IST!

2 Nutzungsumfang
(1) Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages das nicht-exklusive Recht, die Software auf einem Server oder einer unbeschrnkten Anzahl von Arbeitsplatzcomputern zu installieren und (auch gleichzeitig) zu benutzen, sofern alle diese Computer sich im Eigentum des Lizenznehmers bzw. in dessen Rumen befinden. Mageblich hierfr ist der bei der Anforderung des Lizenzschlssels angegebene Firmenname und -standort. Verschiedene Niederlassungen der selben Firma bentigen separate Lizenzen!
(2) Testzeitraum: Fr Testzwecke kann die Software 30 Tage lang ohne Lizenzschlssel benutzt werden. 
(3) Registrierung: Um  die Software nach diesem Testzeitraum in vollem Umfang weiterhin nutzen zu knnen, muss eine Lizenz erworben, die Software beim Lizenzgeber registriert und durch Eingabe des bermittelten Lizenzschlssels dauerhaft aktiviert werden. 

3 Besondere Beschrnkungen
(1) Dem Lizenznehmer ist untersagt, 
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software oder das zugehrige schriftliche Material an einen Dritten zu bergeben oder einem Dritten zugnglich zu machen, 
b) die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren, 
c) das schriftliche Material zu vervielfltigen oder abzundern. 
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

4 Inhaberschaft an Rechten
(1) Der Lizenznehmer erhlt mit der Lizenznahme der Software nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf dem die Software aufgezeichnet ist (nicht zutreffend bei Download vom Web oder Erhalt durch E-Mail). Der Lizenznehmer erhlt weiterhin das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.

5 Vervielfltigung
(1) Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. 
(2) Zu Sicherungszwecken ist dem Lizenznehmer das Anfertigen einer Reservekopie erlaubt. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Lizenzgebers anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. 
(3) Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen.

6 bertragung des Benutzungsrechtes
(1) Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten bertragen werden. 
Voraussetzung fr die Weitergabe der Software ist, dass Sie die vollstndige Software und alle Kopien (einschlielich aller zugehrigen Komponenten) weitergeben und keine Bestandteile der Software zurckbehalten. Der Empfnger muss den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zustimmen.
(2) Vermietung und Verleihung der Software sind ausdrcklich untersagt.

7 Dauer des Vertrages
(1) Der Vertrag luft auf unbestimmte Zeit. 
(2) Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldatentrger sowie alle Kopien der Software einschl. etwaiger abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8 Schadensersatz bei Vertragsverletzung
(1) Der Lizenznehmer haftet fr alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.

9 nderungen und Aktualisierungen
(1) Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.
(2) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, deren Software nicht registriert ist oder wenn eine eventuelle Aktualisierungsgebhr nicht bezahlt wurde.

10 Gewhrleistung und Haftung des Lizenzgebers
(1) Der Lizenzgeber gewhrleistet dem ursprnglichen Lizenznehmer gegenber, dass zum Zeitpunkt der bergabe der Datentrger mit der Software (CD-ROM / nicht zutreffend bei Download vom Web) und dem zugehrigen Material unter normalen Betriebsbedingungen in Materialausfhrung fehlerfrei ist.
(2) Sollte der Datentrger fehlerhaft sein, so knnen Sie Ersatzlieferung whrend der Gewhrleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Sie mssen dazu den Datentrger einschlielich aller Reservekopien und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung oder Quittung ber den Erwerb der Software an den Lizenzgeber oder an den Hndler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurckgeben.
(3) Wird der Fehler im Sinne von 10 Absatz 1 nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so knnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rckgngigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Aus den vorstehend unter 1 genannten Grnden bernimmt der Lizenzgeber keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt der Lizenzgeber keine Gewhr dafr, dass die Software Ihren Anforderungen und Zwecken gengt oder mit anderen von Ihnen ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse, tragen Sie selbst. Das gleiche gilt fr das die Software begleitende schriftliche und elektronische Material. Ist die Software im Sinne von 1 Absatz 2 grundstzlich unbrauchbar, so haben Sie das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht hat der Lizenzgeber, wenn die Herstellung von im Sinne von 1 Absatz 2 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
(5) Die Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen, soweit dieser nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlssigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
(6) Der Benutzer verwendet das Programm ausschlielich auf eigenes Risiko. Der Lizenzgeber haftet nicht fr Schden, die der Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursachen oder erleiden. In keinem Fall haftet der Lizenzgeber fr entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder fr direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beilufige oder einschlieende Schden, die durch den Gebrauch oder die Unmglichkeit des Gebrauchs des Softwareprodukts verursacht wurden, unabhngig von theoretisch bestehender mglicher Haftung. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber von der Mglichkeit solcher Schdigungen benachrichtigt worden ist.
(7) Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die auszuliefernden Datentrger bzw. die zum Download bereitgestellte Software zuvor mit der jeweils neuesten Version eines handelsblichen Virenscanner-Programms zu prfen und etwaigen Viren-Befall zu entfernen. Sofern trotz dieser Manahmen der gelieferte Datentrger bzw. die downloadbare Software mit Viren befallen sind, ist die Haftung der des Lizenzgebers ausgeschlossen.

11 Anwendbares Recht, Erfllungsort und Gerichtsstand
(1) Es findet ausschlielich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts. Erfllungsort und Gerichtsstand ist Nrnberg, sofern Sie Vollkaufmann, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ein ffentlich-rechtliches Sondervermgen sind. Dem Lizenzgeber steht es jedoch frei, auch das Gericht an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand anzurufen.

12 Ausfuhrbeschrnkungen
(1) Die Ausfuhr der in der Software enthaltenen Verschlsselungstechnik ist grundstzlich nach den derzeit geltenden Regelungen genehmigungsfrei. Die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europischen Union unterliegt keinen weiteren Beschrnkungen. Beachten Sie bestehende Wirtschaftssanktionen sowie die Einfuhrbestimmungen der jeweiligen Drittstaaten.

 2012 GMC-I Messtechnik GmbH, D-90449 Nrnberg
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